1. Gegenstand der Einverständniserklärung
Mitleben möchte für Zwecke der Unternehmenspräsentation im Internet, in Printpublikationen oder sozialen Medien Fotos der Kind/Jugendlichen Person erstellen lassen und diese ganz oder teilweise in unbearbeiteter oder bearbeiteter Form veröffentlichen. Diese Einverständniserklärung regelt die Rechte und Pflichten der Parteien aus diesem Verhältnis. Dies beinhaltet insbesondere die Regelung von Nutzungsrechten für die Fotografien. Die Einverständniserklärung gilt allgemein und ist nicht auf einen einzelnen Termin oder Aufnahmeort beschränkt.
2. Nutzungsrechte
(1) Die erziehungsberechtigte Person stimmt für die Kind/Jugendliche Person der Erstellung und Veröffentlichung der vertragsgegenständlichen Fotos zu. Die Kind/Jugendliche Person räumt Mitleben ein nicht übertragbares, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den Fotos ein. Die Nutzung der Fotos soll insbesondere auf den Internetseiten von Mitleben, dem Newsletter von Mitleben, in sozialen Medien sowie in Printpublikationen (z. B. Flyer, Broschüren) erfolgen.
(2) Die vertragsgegenständlichen Fotos können von Mitleben vor jeder Veröffentlichung bearbeitet werden. Dies beinhaltet insbesondere die Verkleinerung, Vergrößerung und das Beschneiden von Fotos. Fotos können ferner retuschiert werden und mit anderen Bildern zusammengestellt werden. Bei allen Bearbeitungen ist Mitleben verpflichtet, die Kind/Jugendliche Person nicht zu entstellen oder in einem Kontext darzustellen, der die Persönlichkeitsrechte der Kind/Jugendlichen Person verletzt.
3. Vergütung
Die Kind/Jugendliche Person erhält als Vergütung für die Zustimmung zur Erstellung und Verwendung der Fotos sowie die Einräumung der Nutzungsrechte die Möglichkeit, bei dem Fototermin bis zu zehn Fotos von sich oder von sich und einer weiteren Person durch die Fotografin bzw. den Fotografen nach eigenen Wunschmotiven erstellen zu lassen. Die Fotos werden der Familie in elektronischer Form zur Verfügung gestellt und können für eigene Zwecke verwendet werden. Die entsprechenden Nutzungsrechte an diesen Fotos werden insoweit von Mitleben eingeräumt.
4. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Einverständniserklärung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel selbst.
5. Digitale Unterzeichnung und Dokumentation
Die digitale Unterzeichnung wird als PDF dokumentiert und intern gespeichert. Zusätzlich kann eine Kopie an die angegebene Eltern-E-Mail sowie an die im Admin-Bereich gepflegten internen Empfänger versendet werden.
1. Gegenstand der Einverständniserklärung
Mitleben möchte für Zwecke der Unternehmenspräsentation im Internet, in Printpublikationen oder sozialen Medien Fotos der einwilligenden Person erstellen lassen und diese ganz oder teilweise in unbearbeiteter oder bearbeiteter Form veröffentlichen. Diese Einverständniserklärung regelt die Rechte und Pflichten der Parteien aus diesem Verhältnis. Dies beinhaltet insbesondere die Regelung von Nutzungsrechten für die Fotografien. Die Einverständniserklärung gilt allgemein und ist nicht auf einen einzelnen Termin oder Aufnahmeort beschränkt. Die unterzeichnende Person erklärt, volljährig (mindestens 18 Jahre alt) zu sein und für sich selbst einzuwilligen.
2. Nutzungsrechte
(1) Die einwilligende Person stimmt der Erstellung und Veröffentlichung der vertragsgegenständlichen Fotos zu und räumt Mitleben ein nicht übertragbares, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den Fotos ein. Die Nutzung der Fotos soll insbesondere auf den Internetseiten von Mitleben, dem Newsletter von Mitleben, in sozialen Medien sowie in Printpublikationen (z. B. Flyer, Broschüren) erfolgen.
(2) Die vertragsgegenständlichen Fotos können von Mitleben vor jeder Veröffentlichung bearbeitet werden. Dies beinhaltet insbesondere die Verkleinerung, Vergrößerung und das Beschneiden von Fotos. Fotos können ferner retuschiert werden und mit anderen Bildern zusammengestellt werden. Bei allen Bearbeitungen ist Mitleben verpflichtet, die einwilligende Person nicht zu entstellen oder in einem Kontext darzustellen, der ihre Persönlichkeitsrechte verletzt.
3. Vergütung
Die einwilligende Person erhält als Vergütung für die Zustimmung zur Erstellung und Verwendung der Fotos sowie die Einräumung der Nutzungsrechte die Möglichkeit, bei dem Fototermin bis zu zehn Fotos von sich oder von sich und einer weiteren Person durch die Fotografin bzw. den Fotografen nach eigenen Wunschmotiven erstellen zu lassen. Die Fotos werden ihr in elektronischer Form zur Verfügung gestellt und können für eigene Zwecke verwendet werden. Die entsprechenden Nutzungsrechte an diesen Fotos werden insoweit von Mitleben eingeräumt.
4. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Einverständniserklärung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel selbst.
5. Digitale Unterzeichnung und Dokumentation
Die digitale Unterzeichnung wird als PDF dokumentiert und intern gespeichert. Zusätzlich kann eine Kopie an die angegebene E-Mail-Adresse sowie an die im Admin-Bereich gepflegten internen Empfänger versendet werden.